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WILLENSVOLLSTRECKUNG NACHLASSPLANUNG ERBRECHT WILLENSVOLLSTRECKUNG NACHLASSPLANUNG ERBRECHT
ERFAHRUNG UND DISKRETION.

Als Ihre Vertrauensperson übernehmen wir das Amt des Willensvollstreckers und sorgen dafür, dass der letzte Wille des Erblassers in die Tat umgesetzt wird
Als neutraler Aussenstehender wirken wir als Mediator und beschleunigen die Erbteilung. Unsere Aufgabe ist es, sie möglichst rasch herbeizuführen.
Damit Sie für sich und für Ihre persönliche Familien- und Vermögenssituation die beste Lösung finden, ist es ratsam, sich einem unabhängigen Experten anzuvertrauen. Das Nachlassteam bei FLUCK AG berät Sie umfassend bei Fragen zu Ihrem Testament und Ihrer Erbschaftsplanung und unterstützt Sie bei der Umsetzung der nötigen Massnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Unsere Pflichten als Ihr Willensvollstrecker
Besondere Beachtung sollte auch die Durchsetzung des Willens des Verstorbenen erfahren: Eine angeordnete Testamentsvollstreckung kann dies sicherstellen.
Unsere Experten können gewährleisten, dass angeordnete Testamentsvollstreckungen fachkundig und kenntnisreich umgesetzt werden.
Beim Umgang mit Familie und Erben, die sich in der Sache uneinig sind, unterstützen uns Erfahrung und Menschenkenntnis: Unser Bemühen geht dahin, eine friedliche und nachhaltige Lösung zu finden.
Wichtig ist es, alle Erben in die Umsetzung des Testamentes, soweit es möglich ist, einzubinden. Auch nach dem Tod hat der Erblasser das Recht, seinen Angehörigen in würdevoller Erinnerung zu bleiben, die nicht durch Erbauseinandersetzungen belastet wird. Das wollen wir für Sie erreichen.
Der Willensvollstrecker ist somit Ihr Interessenvertreter nach Ihrem Tod. Seine Aufgabe ist es hierbei, den Nachlass in Ihrem Sinne zu verteilen und zu verwalten. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers kann nur auf dem Testament oder dem Erbvertrag des Erblassers beruhen. In ihrer letztwilligen Verfügung als Erblasser können Sie die Aufgaben des Willensvollstreckers genau festlegen.
Als Willensvollstrecker informieren wir die Erben laufend und unaufgefordert über die Nachlassabwicklung. Am Ende eines Mandats erstellen wir einen Rechenschaftsbericht und eine Schlussabrechnung über das Nachlassvermögen.

Eine vorausschauende Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weiter gegeben wird.

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