Skip to content
+41 (0)44 913 70 00 info@fluckag.ch

Testament und Erbschaftsplanung rechtzeitig in die Wege leiten

Eine vorausschauende Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weiter gegeben wird. Dafür müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen und die richtigen Massnahmen einleiten: das Erbe aufteilen, ein Testament verfassen, einen Willensvollstrecker einsetzen oder Ihre Unternehmensnachfolge klären. Diese Schritte sind anspruchsvoll und abhängig von den aktuellen güter- und erbrechtlichen Vorschriften in der Schweiz.
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers empfiehlt sich vor allem bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen oder wenn Gefahr besteht, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers missachten oder sich gar zerstreiten. Der Willensvollstrecker kann aber auch dann hilfreich sein, wenn die Vermögensverhältnisse übersichtlich sind und kein Streit unter den Erben zu befürchten ist. Er kümmert sich um alle finanziellen Belange und entlastet die Erben in der Zeit der Trauer von administrativen Aufgaben.

An den Anfang scrollen