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Erbrecht, Nachlassplanung, Willensvollstreckung

Amt mit Verantwortung

Die wichtigste Funktion in der Praxis stellt der Willensvollstrecker dar. Im Gegensatz zum Erbschaftsverwalter und Erbenvertreter wird dieser vom Erblasser selbst in einem Testament ernannt. Die Funktion des Willensvollstreckers liegt insbesondere in der Durchführung und Sicherung der vom Erblasser auf den Todesfall hin getroffenen Anordnungen. Er hat den Nachlass zu verwalten, die Forderungen des Nachlasses einzutreiben sowie die Schulden und die Kosten des Todesfalls zu bereinigen. Für den Umfang der Rechte und Pflichten des Willenvollstreckers ist in erster Linie der Wille des Erblassers massgebend.

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