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WILLENSVOLLSTRECKUNG NACHLASSPLANUNG ERBRECHT WILLENSVOLLSTRECKUNG NACHLASSPLANUNG ERBRECHT
EINE LÖSUNG OHNE STREIT.

Wir übernehmen für Sie:

  • Schutz des Vermögens
  • Verwaltung der Erbschaft
  • Patientenverfügung
  • Vorsorge
  • Arbeitsentlastung der Erben
  • Bezahlung der Schulden des Erblassers
  • Bewirtschaftungskontrolle der Liegenschaften
  • Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse
  • Teilung des Nachlasses nach den Anordnungen des Erblassers oder nach den Vorschriften des Gesetzes
  • Erhaltung des Familienfriedens
  • Finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder
  • Freiwillige Beistandschaften

Erben oder Vererben: Wir beraten Sie bei den Massnahmen für eine Lösung ohne Streit
Wenn Sie erben, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses: von den unmittelbar nach dem Ableben des Erblassers zu ergreifenden Massnahmen (wie die Sicherung des Nachlasses) bis zur Durchsetzung letztwilliger Verfügungen. Wir unterstützen Sie als Erbe oder Erbengemeinschaft auch bei der Erbteilung und vertreten Ihre Rechte, falls notwendig, in gerichtlichen Verfahren.
Möchten Sie Ihren letzten Willen durch einen Willensvollstrecker vollziehen lassen, beraten wir Sie umfassend und professionell: In aller Regel erfolgt die Ernennung eines Willensvollstreckers in einem Testament oder in Form einer Einsetzungsklausel in einem Erbvertrag. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen alle relevanten Punkte diese Thema betreffend auf und bieten Ihnen optimale und individuelle Lösungsansätze.

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