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WILLENSVOLLSTRECKUNG NACHLASSPLANUNG ERBRECHT WILLENSVOLLSTRECKUNG NACHLASSPLANUNG ERBRECHT
VERTRAUEN ALS GRUNDLAGE.

Erbrecht, Nachlassplanung, Willensvollstreckung – Aufgaben mit Verantwortung
Der Willensvollstrecker ist eine Vertrauensperson, die dafür sorgt, dass der letzte Wille des Erblassers in die Tat umgesetzt wird.
Als Willensvollstrecker agieren wir als neutraler Aussenstehender, wirken als Katalysator und beschleunigen die Erbteilung. Tatsächlich gehört es zu unseren Aufgaben, die Erbteilung möglichst rasch herbeizuführen. Unsere Pflichten als Willensvollstrecker sind in Art. 518 ZGB geregelt. Dort heisst es, dass wir beauftragt sind, „die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung auszuführen“.

Testament und Erbschaftsplanung rechtzeitig in die Wege geleitet
Eine vorausschauende Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weiter gegeben wird. Dafür müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen und die richtigen Massnahmen einleiten: das Erbe aufteilen, ein Testament verfassen, einen Willensvollstrecker einsetzen oder Ihre Unternehmensnachfolge klären. Diese Schritte sind anspruchsvoll und abhängig von den aktuellen güter- und erbrechtlichen Vorschriften in der Schweiz. Wir garantieren für eine vorausschauende, aktive Handhabung des ganzen Prozesses. Wir beraten Sie im Sinne der Sache mit dem Ziel, für alle involvierten Parteien die richtige Lösung zu finden.

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